Special-Airsoft-Command
  Abschnitt 1
 

§1         Das Special Airsoft Command (S.A.C) distanziert sich ausdrücklich von allen Gruppierungen deren                Absichten sich gegen die öffentliche Wahrung richtet.
§1a       Das Verbreiten von Schriften oder Tonträger, nach dem Strafgesetzbuch, ist im Team nicht geduldet              und wird geahndet.
§1b       Es werden keine Herausforderungen von Teams angenommen oder nachgegangen, die                                Gesinnungen nach §1 nachgehen oder verharmlosen.

§2        Das Team spielt ausschließlich auf legalisierten Plätzen, wobei das Team im Besitz der Erlaubnis bzw.             Urkunde ist. Des weiteren richtet sich das S.A.C streng nach dem aktuellen deutschen                                  Waffengesetz (Herausgabe 01.04.2008).
§2a      Alle im Team benutzen und auf der Homepage gezeigten Waffenimitate sind durch das                                 deutsche Waffengesetz zugelassen. es handelt sich hierbei nicht um echte Waffen.

§3        Jeder Spieler, der an einem Airsoftspiel (Skirm, Event,etc.) und / oder Trainingsspiel                                    teilnimmt, ist sich im klaren und damit einverstanden, dass er im Verlauf eines Spieles                                getroffen werden kann.

§4        Alle Spieler (auch Gastspieler) sind für ihre eigene Ausrüstung und körperliches                                           Wohlbefinden selbst verantwortlich.

Abs. 1     Des weiteren übernimmt das S.A.C keinerlei Verantwortung für weitere Handlungen.
Jeder ist für sich selbst zuständig (siehe Abschnitt 1 §4).

Abs. 2    Das S.A.C kommt für mögliche Bergungsaktionen bzw. Krankenhausaufenthalte
nicht auf.

§5        Alle Personen sind mit Respekt zu behandeln.

§6        Jedes Teammitglied des S.A.C's hat die Pflicht, an jedem Ereignis (Training,                                                 Spiel,Skirm, Event, etc.) anwesend zu sein. Ein Nichterscheinen ist mit vorheriger                                        Absprache mit der Teamführung abzuklären.

§7        Ein Erscheinen zu jeglichen Anlässen des S.A.C's im alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden                  Zustand ist strengstens untersagt! Es werden keine Drogen im Team gestattet.

§7a      Vor und während eines Spiels darf kein Alkohol zusich genommen werden.

Abs. 1    Nach einem Spiel kann Alkohol in angemessener Menge zu sich genommen werden.

§8        Jedes Teammitglied hat dafür zu sorgen, dass das jeweilige Spielgelände in einem ordentlichen                    Zustand hinterlassen wird, dazu gehört u.a. auch die Müllentsorgung.

§9        Jegliche gefährliche und explosive Gegenstände (z.B. Böller, Stacheldraht, etc.) sind im Team                       verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen (z.B. Taschenmesser), über die die Teamführung verfügt.

§10      Es gibt im Team eine klare Struktur, die durch eine hierarische Ordnung (Dienstgrade) geführt wird.

Abs. 1    Abzeichen, Dienstgrade & Hoheitszeichen (obgleich Polizei oder Militär)
von Deutschland oder anderen Staaten sind nicht gestattet zutragen,
Ausnahme hier bei besteht Abschnitt 3 §20 Abs. 3.

§11      Es ist stets den Anweisungen der höheren Personen (Teamchef, stellv. Teamchef, Eventleitung,                   etc.) folge zu leisten.

§12      Das Privateigentum anderer Personen darf ohne dessen ausdrücklicher Genehmigung nicht                          angefasst werden.

Abs. 1    Der Versuch des Diebstahls ist strafbar.
 
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