Special-Airsoft-Command
  Abschnitt 5
 
§35      Das  empfohlendes Mindestalter für eine eventuelle Teamaufnahme beträgt 16 Jahre.

§36      Alle Interessenten, die ins Team aufgenommen werden wollen, müssen als erstes einen Fragebogen                (Bewerbung) ausfüllen.

Abs. 1    Der Fragebogen ist entweder per E-Mail (spec_aircom@web.de) oder durch einen
Gästebucheintrag auf der Homepage des S.A.C´s anzufordern.

Abs. 2    Eine persönliche Abholung des Fragebogens ist mit vorheriger Absprache mit
der Teamführung möglich.

§36a    Ist die Bewerbung von der Teamführung positiv angenommen worden, erfolgt mindestens ein                            Probespiel. In dem/ den Probespiel/ -en wird gesprüft, ob die Eignung für eine mögliche                                      Teamaufnahme besteht. Die Anzahl der notwendigen Probespiele bis zur Entscheidung wird von                         der Teamführung individuell festgelegt.

Abs. 1    Wenn die notwendigen Probespiele absolviert wurden, berät sich die Teamführung zusammen mit
den anderen Teammitgliedern des S.A.C´s über eine mögliche Teamaufnahme.
Dies geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Abs. 2    Die Entscheidung über eine Teamaufnahme oder Ablehnung wird aber letztendlich
allein durch die Teamführung getroffen!

Abs. 3    Dem Anwärter wird in einem (wenn möglich) persönlichen Gespräch mit der
Teamführung das Ergebnis der Bewerbung erläutert und begründet.

§36b
     Durch die  in Abschnitt 1 §10 und im Abschnitt 3 §20 aufgeführte Regelung, besteht für jedes                           Mitglied eine Aufstiegschance bis hin zum 3. höchsten Dienstgrad (Major) des Teams.
 
Abs. 1  Voraussetzung für eine Beförderung sämtlicher Dienstgrade sind
auf der Homepage zu entnehmen oder bei der
Teamführung zu erfragen.

Nr. 1  Zur besseren Abgrenzung der Dienstgrade, ist der
höchste Dienstgrad (Colonel) nur dem Teamchef vorbehalten.

Nr. 2  Ebenfalls kann der 2. höchste Dienstgrad (Lieutenant-Colonel)
jediglich der stellv. Teamchef erreichen.
 

§37        Ein neu aufgenommenes Teammitglied hat max. 3 Monate zeit, sich eine Ausrüstung entsprechend                  Abschnitt 3 der Teamsatzung anzueignen.

Abs. 1    Eine Verlängerung der Frist nach §37 ist mit vorheriger Absprache mit der Teamführung
unter Bekanntgabe der Gründe in Ausnahmefällen möglich.

Abs. 2    Wird §37 i.V.m. §37 Abs. 1 nicht  rechtzeitig in der vorgegeben Frist erfüllt,
wird die Bewerbung annulliert und hat den sofortigen
Ausschluss aus dem Team zur Folge.

§38        Der §37 i.Vm. Abschnitt 3 §22 ist ebenfalls auf Personen anzuwenden, die im Laufe der                                    Teammitgliedschaft das 18. Lebensjahr vollenden.

§39        Eine Zurücknahme der Bewerbung in der Aufnahmephase ist durch den Anwärter jederzeit,                                 ohne Angabe von Gründen, möglich.       

§39a      Eine Ablehnung oder Zurückweisung der Bewerbung in der Aufnahmephase ist jederzeit durch                            die Teamführung, unter Angabe von Gründen, möglich.
 
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