Special-Airsoft-Command
  Abschnitt 4
 
§31      Jedes Teammitglied des S.A.C's hat Mitspracherecht bei Entscheidungen.

Abs.1    Ideen, Verbesserungsvorschläge, Kritik, etc. können jederzeit in mündlicher, schriftlicher oder
in anderer Art und Weise an, die Teamführung herangetragen werden.

§32       Der Teamchef hat die oberste und letzte Entscheidungsgewalt, seine Entscheidung ist für jedes                         Teammitglied des S.A.C's bindend.

Abs. 1    Der stellv. Teamchef hat nach dem Teamchef, die nächst
höchste Entscheidungsgewalt.

Nr. 1    Sollte der Teamchef nicht anwesend sein können,
hat der stellv. Teamchef automatisch nach
§31 Abs.1 die nächst höchste Entscheidu-
ngsgewalt. Dieser Fall tritt nur in Abwes-
enheit des Teamchefs ein.

§33        Alle Angelegenheit und sonstige Bedürfnisse (z.B. Bestellung zwecks Teamrabatt) sind in erster                          Linie an den stellv. Teamchef heranzutragen. Diese sind vom stellv. Teamchef zu sammeln und                          zeitnah an den Teamchef weiter zuleiten, damit sie von der Teamführung gemeinsam ausgewertet                      und bearbeitet werden können.

Abs. 1    Sämtliche Teambestellungen werden, wie in §32 vom
stellv. Teamchef angenommen, allerdings
vom Teamchef ausgeführt.

§34        Bei persönlichen oder teaminternen Konflikten kann sich jedes Teammitglied jederzeit im Vertrauen an
              die Teamführung wenden. Jede Sache wird vertraulich behandelt.
 
  Es waren Heute schon 2 Besucher (8 Hits) hier! Impossible? Nothing is impossible...!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden