Special-Airsoft-Command
  Abschnitt 3
 
§20       Alle Spieler, die dem S.A.C angehören, tragen eine einheitliche Grunduniform. Dazu gehört ein                       Feldhemd und Feldhose im Tarnmuster "Multicam" sowie ein schwarzes Barett, das Barett muss                    nicht während eines Spiels getragen werden.

Abs. 1    Jede weitere Ausrüstung in Bezug auf die Einsatzkleidung des Spielers
ist individuell zusammenstellbar.

Abs. 2    Nationalabzeichen (deutsche Flagge, etc.) und Rangabzeichen jeglicher Art an
der Spielkleidung sind verboten.
 

Abs. 3   Ausnahme sind eigens designte Flaggen (z.B. Winkler, etc.), das gleiche gilt für
Rangabzeichen.
 

 

§20a      Gast/ Ehrenmitglieder sind vom  §20Abs.1-2 ausgeschlossen und dürfen Ihre eigene Tarnmuster                 verwenden.


§21        Alle Teammitglieder müssen bei jedem Spiel (Training, Skirm, Event, etc.) eine Schutzbrille                          tragen. Dies gilt nicht für ein "waffenloses" Training.

Abs. 1    Besitzt ein Spieler keine Schutzbrille, so wird dieser von den Spielen ausgeschlossen,
wo die Waffe zum Einsatz kommt.

§22      Alle Teammitglieder, die mindest. das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Waffe                          über 0,5 Joule besitzen (Primärwaffe).

Abs. 1   Die max. Joulezahl liegt bei 2,5 Joule. Davon ausgenommen sind "Präzisionsgewehre",
hier liegt die max. Grenze bei 4,0 Joule.

Abs. 2   Die max. Joulezahl bei Sekundärwaffen liegt bei 1,5 Joule.

§22a    Alle Teammitglieder die mindestens das 14. Lebensjahr und noch nicht                                                       das 18. Lebensjahr vollendet habe, müssen eine Waffe unter 0,5 Joule besitzen.

§23       Der Spieler muss im Besitz eines Primärwaffe nach §22 bzw. §22a (Alter abhängig) sein.

§23a     Die §22 bzw. §22a gelten ebenfalls als erfüllt, wenn der Spieler im Besitz eines "MG´s"                                         unter 0,5 Joule ist. Hierbei sind die jeweiligen Altersbeschränkungen zu beachten.

§23b     Alle Waffen müssen nach dem aktuellen deutschen Waffengesetz in Deutschland erlaubt sein                         (keinerlei Lichtquellen an den Waffen, etc.).

§24       Beim Einsatz von Waffen sind alle gängigen Airsoftmagazine  zugelassen.

§24a    Es werden ausschließlich nur Kugeln im Kaliber 6 mm BB aus Kunststoff oder "Bio" verwendet.

§25      Handgranaten, Rauchgranaten, Minen und ähnliche Geräte die in Deutschland frei verkäuflich                            und im Airsoftbereich zugelassen sind, sind ebenfalls im Team erlaubt. Hierbei sind die gegebenen                    Altersbeschränkungen zu beachten.

§26      Jeder Spieler muss im Besitz einer funktionierenden Funkausrüstung sein, dazu zählt ein Funkgerät                     sowie ein headsetähnliches Zubehör.

§27       Bei einer Kontrolle durch Bundesbeamte (Polizei, Ordnungsamt, etc.) und Sicherheitspersonal,                ist den Beamten bzw. Personal mit den angemessenen Respekt entgegen zu treten. Bei dessen                    Ankunft ist das Spiel sofort zu unterbrechen und die Ausrüstung (Waffe -> save, Kopf- und                        Gesichtsbedeckungen, etc.) abzulegen. Außerdem, sofern Gelegenheit besteht, ist den Beamten                bzw. Personal vorher mitzuteilen, das es sich hierbei nur um Airsoft und um ausschließlich in                    Deutschland zugelassene Airsoftwaffen handelt. Des Weiter ist stets und ständig den                                    Anweisungen der Beamten bzw. des Sicherheitspersonals folge zu leisten.

§28       Das Spielen in Straßen- oder Sportschuhen ist zwecks Verletzungsgefahr untersagt. Es werden                          Schuhe/ Stiefel mit einer Schafthöhe von mindestens 10 cm empfohlen.

§28a     Die Reise zu jeglichen Teamaktivitäten sollte in angemessener Kleidung erfolgen.

Abs. 1  Sollte die An- bzw. Abreise ausnahmsweise in Uniform erfolgen, ist in einem
besonderen Maß auf die Ordentlichkeit der Kleidung zu achten.

§29       Auf dem Weg zu den jeweiligen Spielen (Training, Skirm, Event, etc.) sind die Waffen                                          (nicht einsatzbereit + "save") und die Magazine leer (ohne Kugeln, Gas, etc.) und getrennt                                 voneinander, in einem Waffenkoffer mit Schloss bzw. Tasche (entsprechend dem aktuellen                                 deutschen Waffengesetz), aufzubewahren.

§29a     Ebenfalls getrennt vom den Waffen sind bei S-AEG´s und AEG´s die Akkus zu transportieren.

§30        Sollten Passanten auf dem Spielgelände (trotz  Hinweise, etc.) unseren Weg kreuzen, so werden                      die Waffen sofort gesichert und "abgelegt" sowie die Kopf- und Gesichtsbedeckungen                                          abzunehmen. Es wird den Passanten dann unverzüglich versucht, die Situation zu erklären.
 
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